Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906
Mit einem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der der Grundsteuer zugrunde liegenden, veralteten Einheitswerte festgestellt und dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu schaffen.
Alle Immobileneigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" einreichen.
Ich berate Sie, als Grundstückseigentümer, gerne dazu und erstelle digital Ihre Grundsteuererklärung - Sprechen Sie mich an!
1950 geboren
1971 - 1990 Finanzverwaltung NRW
Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
1990 Steuerberater mit eigener Kanzlei in Leverkusen-Opladen
Meine Mandanten legen Wert auf praxisnahe und verständliche Lösungen, die sich flexibel den unterschiedlichen Aufgabenstellungen im Alltag anpassen.
Ich betreue überwiegend mittelständische Unternehmer aller Rechtsformen vom Freiberufler bis zur Personen- oder Kapitalgesellschaft und aus allen klassischen Branchen des Handels, Handwerker, Dienstleister und Gastronomie. Selbstverständlich gehören dazu auch alle Mandanten mit ihren privaten Steuererklärungen.
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